Willkommen bei der Fahrschule Ak!
Wir sind seit 2002 deine Fahrschule in der Ulmer Weststadt und bieten theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht für Auto und Motorrad an.


Ausbildung
Wir bilden in den folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:
Zweirad-Klassen
Was darf ich fahren?
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas). Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Wichtige Hinweise:
- Dies ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts, sondern eine Prüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung:
- Theorie: 6 Doppelstunden à 90 Minuten
- Praxis: 1 Doppelstunde à 90 Minuten Grundausbildung
Prüfung:
- Theorieprüfung: Fragebogen mit 20 Fragen (ab 8 Fehlerpunkten nicht bestanden)
- Praktische Prüfung: Keine praktische Prüfung erforderlich
Was darf ich fahren?
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Bei Elektromotoren: maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW
- Bei Verbrennungsmotor: Hubraum von maximal 50 cm³
Wichtige Hinweise:
- Mindestalter: 15 Jahre (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind nur Inlandsfahrten erlaubt)
- Eingeschlossene Klassen: Mofa-Prüfbescheinigung
- Keine Probezeit bei dieser Klasse
Ausbildung:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten
Prüfung:
- Theorieprüfung: 30 Fragen
- Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW
- Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und maximal 15 kW
Wichtige Hinweise:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Probezeit: 2 Jahre
- Aufstieg: Nach 2 Jahren Besitz ist ein Aufstieg zur Klasse A2 mit nur einer praktischen Prüfung möglich
Ausbildung:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Prüfung:
- Theorieprüfung: 30 Fragen
- Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kW
- Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf maximal 0,2 kW/kg betragen
Wichtige Hinweise:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb)
- Aufstieg: Nach 2 Jahren Besitz ist ein Aufstieg zur Klasse A mit nur einer praktischen Prüfung möglich
Ausbildung bei Ersterwerb:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Ausbildung bei Aufstieg von A1 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz):
- Theorie: Keine Theoriestunden erforderlich
- Praxis: Nur Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung:
- Theorieprüfung: 30 Fragen (entfällt bei Aufstieg von A1)
- Praktische Prüfung: Dauer ca. 60 Minuten
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Wichtige Hinweise:
- Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
- 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb)
Ausbildung bei Direkteinstieg:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Ausbildung bei Aufstieg von A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz):
- Theorie: Keine Theoriestunden erforderlich
- Praxis: Nur Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung:
- Theorieprüfung: 30 Fragen (entfällt bei Aufstieg von A2)
- Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
PKW-Klassen
Was darf ich fahren?
- Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
- Die Anzahl der Sitzplätze ist auf maximal 8 (außer Fahrersitz) beschränkt
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Wichtige Hinweise:
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren – BF17)
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Probezeit: 2 Jahre
Ausbildung:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Prüfung:
- Theorieprüfung: 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) – ab 11 Fehlerpunkten nicht bestanden
- Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten
Was darf ich fahren?
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg betragen
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf mehr als 3.500 kg betragen (jedoch maximal 7.000 kg)
Wichtige Hinweise:
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren – BF17)
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Probezeit: Keine separate Probezeit, da Klasse B vorausgesetzt wird
Ausbildung:
- Theorie: Keine Theoriestunden erforderlich (da Klasse B bereits erworben)
- Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 5 Sonderfahrten à 45 Minuten:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Prüfung:
- Theorieprüfung: Keine Theorieprüfung erforderlich
- Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten
Was darf ich fahren?
- Krafträder der Klasse A1 (bis 125 cm³, maximal 11 kW, Leistungsgewicht maximal 0,1 kW/kg)
- Nur gültig in Deutschland
Wichtige Hinweise:
- Dies ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B
- Mindestalter: 25 Jahre
- Voraussetzungen:
- Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren im Besitz
- Einschränkungen:
- Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland
- Ein Aufstieg zu den Klassen A2 oder A ist nicht möglich (nur mit vollwertiger A1-Fahrerlaubnis)
Ausbildung:
- Theorie: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (klassenspezifischer Zusatzstoff)
- Praxis: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten praktische Schulung
Prüfung:
- Keine Prüfung erforderlich – nach Abschluss der Schulung wird die Schlüsselzahl eingetragen
Was darf ich fahren?
- Alle Fahrzeuge der Klasse B, sowohl mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe
Wichtige Hinweise:
- Dies ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Ausbildungsvariante der Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren – BF17)
- Besonderheit: Prüfung auf Automatikfahrzeug, aber Berechtigung für Schalt- und Automatikfahrzeuge
- Probezeit: 2 Jahre
- Wichtiger Hinweis: Bei Erweiterung auf aufbauende Klassen (BE, C1, C1E, C, D, etc.) wird eine Automatikbeschränkung eingetragen (Schlüsselzahl 78), sofern die Prüfungen mit Automatikfahrzeugen abgelegt wurden
Ausbildung:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- Praxis:
- Grundausbildung überwiegend auf Automatikfahrzeug
- Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf Schaltgetriebe verpflichtend
- 12 Sonderfahrten à 45 Minuten (auf Automatikfahrzeug):
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf Schaltwagen mit Fahrlehrer (keine offizielle Prüfung)
Prüfung:
- Theorieprüfung: 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) – ab 11 Fehlerpunkten nicht bestanden
- Praktische Prüfung: Auf Automatikfahrzeug, Dauer mindestens 45 Minuten
Hast du Fragen?
Du erreichst uns telefonisch unter
0731 – 3 60 01 77 und unter
0179 – 7 95 87 25 sowie per E-Mail unter
info@fahrschule-ak.de
Während unserer Öffnungszeiten kannst du uns auch direkt in der Fahrschule besuchen.
Fahrschule Ak
Inhaber: Ilyas Ak
Wagnerstraße 25
89077 Ulm

