Wir sind seit 2002 deine Fahrschule in der Ulmer Weststadt und bieten theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht für Auto und Motorrad an.

Wir bilden in den folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

Zweirad-Klassen

Was darf ich fahren?

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas). Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Wichtige Hinweise:

  • Dies ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts, sondern eine Prüfbescheinigung
  • Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung:

  • Theorie: 6 Doppelstunden à 90 Minuten
  • Praxis: 1 Doppelstunde à 90 Minuten Grundausbildung

Prüfung:

  • Theorieprüfung: Fragebogen mit 20 Fragen (ab 8 Fehlerpunkten nicht bestanden)
  • Praktische Prüfung: Keine praktische Prüfung erforderlich

Was darf ich fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Bei Elektromotoren: maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW
  • Bei Verbrennungsmotor: Hubraum von maximal 50 cm³

Wichtige Hinweise:

  • Mindestalter: 15 Jahre (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind nur Inlandsfahrten erlaubt)
  • Eingeschlossene Klassen: Mofa-Prüfbescheinigung
  • Keine Probezeit bei dieser Klasse

Ausbildung:

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten

Prüfung:

  • Theorieprüfung: 30 Fragen
  • Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten

Was darf ich fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW
  • Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und maximal 15 kW

Wichtige Hinweise:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Probezeit: 2 Jahre
  • Aufstieg: Nach 2 Jahren Besitz ist ein Aufstieg zur Klasse A2 mit nur einer praktischen Prüfung möglich

Ausbildung:

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten

Prüfung:

  • Theorieprüfung: 30 Fragen
  • Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten

Was darf ich fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kW
  • Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf maximal 0,2 kW/kg betragen

Wichtige Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  • Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb)
  • Aufstieg: Nach 2 Jahren Besitz ist ein Aufstieg zur Klasse A mit nur einer praktischen Prüfung möglich

Ausbildung bei Ersterwerb:

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten

Ausbildung bei Aufstieg von A1 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz):

  • Theorie: Keine Theoriestunden erforderlich
  • Praxis: Nur Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Prüfung:

  • Theorieprüfung: 30 Fragen (entfällt bei Aufstieg von A1)
  • Praktische Prüfung: Dauer ca. 60 Minuten

Was darf ich fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Wichtige Hinweise:

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
    • 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
  • Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb)

Ausbildung bei Direkteinstieg:

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten

Ausbildung bei Aufstieg von A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz):

  • Theorie: Keine Theoriestunden erforderlich
  • Praxis: Nur Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Prüfung:

  • Theorieprüfung: 30 Fragen (entfällt bei Aufstieg von A2)
  • Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten

PKW-Klassen

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
  • Die Anzahl der Sitzplätze ist auf maximal 8 (außer Fahrersitz) beschränkt
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Wichtige Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren – BF17)
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Probezeit: 2 Jahre

Ausbildung:

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten

Prüfung:

  • Theorieprüfung: 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) – ab 11 Fehlerpunkten nicht bestanden
  • Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten

Was darf ich fahren?

  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg betragen
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf mehr als 3.500 kg betragen (jedoch maximal 7.000 kg)

Wichtige Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren – BF17)
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Probezeit: Keine separate Probezeit, da Klasse B vorausgesetzt wird

Ausbildung:

  • Theorie: Keine Theoriestunden erforderlich (da Klasse B bereits erworben)
  • Praxis: Grundausbildung nach Bedarf + 5 Sonderfahrten à 45 Minuten:
    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 1 Nachtfahrt

Prüfung:

  • Theorieprüfung: Keine Theorieprüfung erforderlich
  • Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten

Was darf ich fahren?

  • Krafträder der Klasse A1 (bis 125 cm³, maximal 11 kW, Leistungsgewicht maximal 0,1 kW/kg)
  • Nur gültig in Deutschland

Wichtige Hinweise:

  • Dies ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Voraussetzungen:
    • Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren im Besitz
  • Einschränkungen:
    • Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland
    • Ein Aufstieg zu den Klassen A2 oder A ist nicht möglich (nur mit vollwertiger A1-Fahrerlaubnis)

Ausbildung:

  • Theorie: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (klassenspezifischer Zusatzstoff)
  • Praxis: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten praktische Schulung

Prüfung:

  • Keine Prüfung erforderlich – nach Abschluss der Schulung wird die Schlüsselzahl eingetragen

Was darf ich fahren?

  • Alle Fahrzeuge der Klasse B, sowohl mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe

Wichtige Hinweise:

  • Dies ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Ausbildungsvariante der Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren – BF17)
  • Besonderheit: Prüfung auf Automatikfahrzeug, aber Berechtigung für Schalt- und Automatikfahrzeuge
  • Probezeit: 2 Jahre
  • Wichtiger Hinweis: Bei Erweiterung auf aufbauende Klassen (BE, C1, C1E, C, D, etc.) wird eine Automatikbeschränkung eingetragen (Schlüsselzahl 78), sofern die Prüfungen mit Automatikfahrzeugen abgelegt wurden

Ausbildung:

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • Praxis:
    • Grundausbildung überwiegend auf Automatikfahrzeug
    • Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf Schaltgetriebe verpflichtend
    • 12 Sonderfahrten à 45 Minuten (auf Automatikfahrzeug):
      • 5 Überlandfahrten
      • 4 Autobahnfahrten
      • 3 Nachtfahrten
    • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf Schaltwagen mit Fahrlehrer (keine offizielle Prüfung)

Prüfung:

  • Theorieprüfung: 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) – ab 11 Fehlerpunkten nicht bestanden
  • Praktische Prüfung: Auf Automatikfahrzeug, Dauer mindestens 45 Minuten