Klasse AM

Die Klasse AM umfasst zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs-motoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt 16 Jahre.

Theoretischer Unterricht:

  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 2 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten

Praktischer Unterricht:

  • Grundausbildung (Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig vom persönlichen Können und Lernfortschritt des Fahrschülers)

Prüfungen:
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung besteht aus Fragebögen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Praktische Prüfung dauert mindestens 30 Minuten und besteht aus Sicherheitskontrolle und Fahren innerhalb von Ortschaften.

Dem Antrag bei der Führerscheinstelle müssen folgende Dokumente beiliegen:

  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Geburtsurkunde)

Die Ausbildung kann bereits ab einem Alter von 15 1/2 Jahren begonnen werden. Die theorietische Prüfung kann 3 Monate-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres absolviert werden.