Mofa-Prüfbescheinigung

Das Führen von Mofas erfordert keinen Führerschein. Man benötigt hierfür eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Hiermit dürfen einsitzige Mofas mit maximal 50 cm³ Hubraum (oder Elektromotor) und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.

Theoretischer Unterricht:
6 Theoriestunden á 90 Minuten

Praktischer Unterricht:
90 Minuten Grundausbildung

Prüfungen:
Es muss eine Theoretische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung besteht aus Fragebögen mit 20 Fragen. Ab 8 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Dem Antrag bei der Führerscheinstelle müssen folgende Dokumente beiliegen:

  • Passbild

Die Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres abgelegt werden.