Klasse A

Die Klasse A gliedert sich in drei Unterklassen:

A1

Die Klasse A1 kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden und umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. In der Klasse A1 ist die Klasse AM bereits eingeschlossen.

Theoretischer Unterricht:

  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 4 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten

Praktischer Unterricht:

  • Grundausbildung (Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig vom persönlichen Können und Lernfortschritt des Fahrschülers)
  • 3 Nachtfahrten á 90 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten á 90 Minuten
  • 5 Überlandfahrten á 90 Minuten

Prüfungen:
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung besteht aus Fragebögen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und besteht aus Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Dem Antrag bei der Führerscheinstelle müssen folgende Dokumente beiliegen:

  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Geburtsurkunde)

A2

Die Klasse A (beschränkt) kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden und umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

In der Klasse A 2 sind die Klassen A1 und AM bereits eingeschlossen.

Theoretischer Unterricht:

  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 4 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten

Praktischer Unterricht:

  • Grundausbildung (Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig vom persönlichen Können und Lernfortschritt des Fahrschülers)
  • 3 Nachtfahrten á 90 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten á 90 Minuten
  • 5 Überlandfahrten á 90 Minuten

Prüfungen:
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung besteht aus Fragebögen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten und besteht aus Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Dem Antrag bei der Führerscheinstelle müssen folgende Dokumente beiliegen:

  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Geburtsurkunde)

A (unbeschränkt)

Die Klasse A (unbeschränkt) kann ab dem 24. Lebensjahr erworben werden und umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 21 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Theoretischer Unterricht:

  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 4 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten

Praktischer Unterricht:

  • Grundausbildung (Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig vom persönlichen Können und Lernfortschritt des Fahrschülers)
  • 3 Nachtfahrten á 90 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten á 90 Minuten
  • 5 Überlandfahrten á 90 Minuten

Prüfungen:
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung besteht aus Fragebögen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und besteht aus Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Dem Antrag bei der Führerscheinstelle müssen folgende Dokumente beiliegen:

  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Geburtsurkunde)