Die Klasse B, der klassische Autoführerschein, kann ab dem 18. Lebensjahr* erworben werden. Gefahren werden dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG). Darüber hinaus dürfen mit der klasse B bestimmte Anhänger mit 750 kg zG gezogen werden.
Die Ausbildung kann bereits ab einem Alter von 17 1/2 Jahren (16 1/2 bei BF17) begonnen werden. Die theorietische Prüfung kann 3 Monate-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 18. (17.) Lebensjahres absolviert werden.
Theoretischer Unterricht:
- 12 Theoriestunden á 90 Minuten
- 2 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten
Praktischer Unterricht:
- Grundausbildung (Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig vom persönlichen Können und Lernfortschritt des Fahrschülers)
- 3 Nachtfahrten á 90 Minuten
- 4 Autobahnfahrten á 90 Minuten
- 5 Überlandfahrten á 90 Minuten
Prüfungen:
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung besteht aus Fragebögen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und besteht aus Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Dem Antrag bei der Führerscheinstelle müssen folgende Dokumente beiliegen:
- Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Geburtsurkunde)
*Bei BF 17 kann der Erwerber bereits im Alter von 17 Jahren Kraftfahrzeuge und Anhänger im Rahmen der erworbenen Führerscheinklasse führen. Voraussetzung hierfür ist die Anwesenheit einer Begleitperson, welche ihrerseits bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Näheres hierzu findest Du unter dem Punkt BF 17.